Werbungskosten – Alle Infos und Tipps rund um die Bewerbungskosten

Du hast gerade Dein Studium abgeschlossen und möchtest nun hochmotiviert ins Berufsleben starten? Oder hast Du die Nase voll von Deinem bisherigen Job, weil er Dir keine Zukunftsperspektive bietet? Ganz gleich, aus welchen Gründen Du Dich derzeit auf der Suche nach einem Job befindest – Fakt ist: Die Jobsuche kostet nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern in den meisten Fällen auch noch jede Menge Geld.

Wer schon einmal auf Jobsuche gewesen ist, der weiß welche Bewerbungskosten da alles auf einen zukommen können: Kosten für Zeitungen, in denen umfassende Stellenangebote aufgeführt werden, für den Fotografen, der die neuen und schönen Bewerbungsfotos geknipst hat, für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, das leider doch nicht so erfolgreich abgelaufen ist wie gehofft, und natürlich auch für die Bewerbungsmappe als solche, denn immerhin wollen längst noch nicht alle Unternehmen Ihre Bewerbungen online abwickeln. Damit Du all diese Kosten bewältigen kannst bzw. nicht langfristig auf ihnen sitzen bleibst, gibt es die sogenannten Werbungskosten. Diese können in der Steuererklärung abgesetzt werden und Du bekommst Deine Ausgaben mit großer Wahrscheinlichkeit zurück bzw. kannst sie eben von Deiner Steuer absetzen. Warum das so ist, wie das funktioniert und welche Beträge zu den Bewerbungskosten zählen, verrät Dir der nachfolgende Rategeber.

Hinweis: Bevor es ans sprichwörtliche Eingemachte geht, ist es wichtig zu erwähnen, dass die nachfolgenden Ausführungen keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen. Zwar haben wir sämtliche Informationen mit großer Sorgfalt zusammengetragen, aber im Ernstfall solltest Du Dich trotzdem lieber an einen Steuerberater oder Deinen zuständigen Finanzbeamten wenden. Auch dieser kann Dir bezüglich Deiner Werbungskosten hilfreiche Tipps geben.

Basiswissen: Was sind Werbungskosten?

Unter dem etwas irreführenden Begriff Werbungskosten versteht der Gesetzgeber all diejenigen Kosten, die Dir entstehen, um ein Einkommen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Damit Du ein Einkommen erhalten und anschließend sichern kannst, musst Du Dich auf Jobsuche begeben und dementsprechend erst einmal etwas investieren. Diese Kosten kannst Du laut Gesetz unter bestimmten Umständen absetzen. Wenn Du diese Werbungskosten absetzen möchtest, solltest Du jedoch einige grundlegende Regeln beachten.

An dieser Stelle ist es zunächst sinnvoll beispielhaft einige Posten aufzuzählen, die Du als Bewerbungskosten in der Steuererklärung anführen kannst. Hierzu gehören:

  • Bewerbungsfotos
  • Portokosten
  • Fahrtkosten
  • Bewerbungsratgeber
  • Bewerbungsmappen
  • Zeitungen
  • Inserate
  • Beglaubigungen für Zeugnisse und vieles mehr

Bewerbungskosten absetzen: Der Nachweis ist wichtig

Wenn Du Deine Werbungskosten absetzen möchtest, ist es zunächst einmal unerheblich, ob Du mit Deiner Bewerbung an sich erfolgreich warst oder nicht. Selbst wenn Du 100 verschiedene Bewerbungen geschrieben hast und nicht ein Unternehmen Dich anschließend anstellen wollte, kannst Du unter gewissen Voraussetzungen trotzdem von einer Bewerbungskostenerstattung ausgehen. Wichtig ist, dass Du die Werbungskosten nachweisen kannst.

Das Finanzamt möchte verständlicherweise sichergehen, dass Du alle in deiner Steuererklärung aufgeführten Bewerbungskosten auch tatsächlich zu tragen hattest. Dementsprechend ist es dringend angeraten sämtliche Quittungen, die Deine Werbungskosten belegen, aufzuheben. Sammle Sie am besten in einem gemeinsamen Ordner, das erleichtert Dir hinterher die Suche. Für einige Werbungskosten wird das Zusammenstellen von Quittungen sicherlich etwas schwieriger. Fahrkosten beispielsweise, die Du mit Deinem eigenen Auto zurückgelegt hast, kannst Du schlecht über eine normale Quittung nachweisen. In diesem Fall genügt jedoch die Einladung zum Bewerbungsgespräch als hinreichender Beleg für die Werbungskosten und die Steuererklärung.

Bewerbungskosten Pauschale und die Steuererklärung: Was musst Du wissen?

Wenn Du es auf eine Bewerbungskostenerstattung abgesehen hast, musst Du natürlich zunächst eine Steuererklärung anfertigen. Nur dann kann das Finanzamt Dir die gezahlten Kosten auch erstatten. Bei der Steuererklärung musst Du im Normalfall nicht alle einzelnen Bewerbungen auflisten und mit jeweiligem Kostenpunkt kennzeichnen. Das wäre viel zu aufwendig und auch die Mitarbeiter im Finanzamt haben zu viel zu tun, als sich mit derart detaillierten Steuererklärungen und Bewerbungskosten auseinanderzusetzen. Deshalb wird meist von einer Bewerbungskosten Pauschale ausgegangen.

Diese Bewerbungskosten Pauschale ist bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro möglich. Du berechnest Deine gesamten Werbungskosten dementsprechend nicht mit jeweils einzelnen Posten, sondern anhand einer Pauschale pro Bewerbung. Hierfür kannst Du entweder selbst eine Pauschale ausrechnen, indem Du eine beispielshafte Bewerbung mit ihren Kosten zusammenstellst. Alternativ kannst Du aber auch die gesetzlich vorgegebenen Pauschalen verwenden. Diese gehen davon aus, dass eine klassische schriftliche Bewerbung 8,50 Euro und eine Bewerbung per Mail 2,50 Euro an Kosten verursacht. Doch Achtung: Auch wenn Du bei deiner Steuererklärung mit einer Bewerbungskosten Pauschale arbeitest, musst Du sämtliche Quittungen und Belege trotzdem aufbewahren und diese gegebenenfalls nach Aufforderung beim Finanzamt einreichen. Und wer mehr als 1.000,00 Euro für Bewerbungskosten ausgegeben hat, der muss ohnehin mit den Belegen arbeiten, denn in diesem Fall greift die Bewerbungskosten Pauschale nicht mehr.